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Bezug einer Rente oder doch lieber ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse?

Zeitpunkt?


Das Wichtigste zuerst: Wer sich frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzt, der erlebt weniger Überraschungen und hat die bessere Gestaltungsmöglichkeit, denn viele Pensionskassen kennen Fristen für diesen Entscheid. Ferner weichen die Kassen beim Umfang des Kapitalbezugs voneinander ab. Der gesetzliche Anspruch auf einen Barbezug besteht nämlich nur in der Höhe eines Viertels des Altersguthabens und dies lediglich im Rahmen des Obligatoriums. Das jeweilige Pensionskassenreglement gibt Auskunft über den möglichen Umfang eines Kapitalbezuges.
Wer also rechtzeitig die persönliche Planung in Angriff nimmt, kann noch mit verschiedenen Massnahmen Einfluss auf eine allfällige Auszahlung nehmen und auch mit eventuellen ausserordentlichen Einkäufen in die Pensionskasse zudem noch seine Steuern optimieren. Vorbeugen ist hier wichtig, denn Heilen ist danach oft nicht mehr möglich.

 

Rente oder Kapital?


Was für den Freund oder den Nachbar scheinbar Sinn macht, muss nicht für die eigene persönliche Planung die Lösung sein. Dies ist die wichtigste Erkenntnis bereits vorweg. Nur die eigene finanzielle Situation, heute und in Zukunft, ist ausschlaggebend für den eigenen Entscheid. Das grösste finanzielle Risiko ist die Langlebigkeit. Je länger wir leben, desto länger müssen wir unseren Lebensunterhalt bezahlen. Für viele Rentner ist das Einkommen aus der zweiten Säule die wichtigste Einnahmequelle. Wenn die geschätzten künftigen Lebenshaltungskosten, für alle in der Planung zu berücksichtigenden Personen, durch die AHV- und die PK-Rente gesichert ist und das bezogene PK-Kapital zusammen mit anderen freien Mitteln dies nicht garantieren kann, dann ist absolute Vorsicht geboten. Ein Kapitalbezug ist in einem solchen, knapp kalkulierten Fall nur in wenigen Ausnahmefällen sinnvoll.

Wenn das Kapital und das weitere freie Vermögen auch sehr konservativ gerechnet neben der AHV-Rente für den weiteren Lebensunterhalt ausreichen, dann lohnt sich eine weitere Betrachtung sehr wohl. Der Bezug von Kapital aus der Pensionskasse bedeutet in jedem Fall die grösstmögliche Flexibilität, sei es bei der Planung des künftigen Einkommens, weiterer gewünschter Anschaffungen oder auch bei der Gestaltung der Erbfolge.
Bei der Planung des Zeitpunktes oder der Höhe eines Kapitalbezuges aus der Pensionskasse, bei der anschliessenden Definition der passenden Anlage und unter Berücksichtigung aller steuerrechtlichen Aspekte stehen wir Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite.

 

Rente              =          Sicherheit und Komfort
Kapital             =          Freiheit, Flexibilität und bessere Begünstigung der Erben

 

Was hat denn das Erbrecht mit dieser Frage zu tun?


Wenn ein Teil des Kapitals im Todesfall an eventuelle Erben geht, dann fehlt dieses je nach Planung der überlebenden Person zur Deckung ihres Lebensunterhalts.
Lassen Sie sich daher auch hier rechtzeitig beraten, denn auch hier gilt: Vorbeugen ist besser, denn Heilen ist dann oft nicht mehr möglich. Ein Ehe-, Erbvertrag und/oder ein Testament schafft die Basis für Ihre finanzielle Altersplanung. Gerne beraten wir Sie in diesen Belangen und stellen allenfalls auch den Kontakt zu Erbrechts-Spezialisten aus unserem Netzwerk her.

 

Wir freuen uns, Sie bei der Gestaltung Ihrer Zukunft mit unserer begleitenden finanziellen Beratung zu unterstützen.   

 

Rhein Investors AG

Andreas Schwendeler

WICHTIGE INFO

 

Steuerstreit Deutschland/Schweiz endlich eine Einigung!

Nachfolgend ein aktueller Link zum neuen Doppelbesteuerungs-

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DBA August 2011